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TREND 2017: Fachmesse zeigt sich von ihrer besten Seite

Dass es sich bei der TREND um Deutschlands beliebtesten und angesehensten Branchenevent der Werbeartikel-Wirtschaft handelt, davon konnte sich auch 2017 wieder eine steigende Anzahl interessierter Besucher überzeugen.

 

Zur GWW-TREND am 15. September in der Mainzer Rheingoldhalle empfingen 123 Aussteller 535 Werbeartikelberater. Die Besucher zeigten sich einmal mehr vom breiten Produktangebot mit vielen kreativen Neuheiten und Trends sowie von den geballten Produktinformationen begeistert. In angenehm freundschaftlichem Miteinander und unterstützt durch rundum gelöste Stimmung wurden neue Kontakte geknüpft und profitable Geschäfte abgeschlossen.

   

Unter teils erheblichem Aufwand hatten die ausstellenden Unternehmen für die eintägige Messeveranstaltung auf den einzelnen Flächen und Ständen mitunter sehr aufwendige, individuelle und ansprechende Areale (wie beispielsweise einer Eisbar und vielem mehr) gestaltet. „Der teilweise immense Aufwand mancher Aussteller fordert unseren großen Respekt und unseren Dank. Die Mühe, das Engagement und die Begeisterung, die die Aussteller hier an den Tag legen, tragen zur Wertsteigerung unserer TREND bei und verleihen dem Event sowie den Produkten unserer Branche einen würdigen Rahmen“, konstatierte der GWW-Vorsitzende Frank Dangmann. Dies unterstreicht aber auch die Bedeutung und Wertschätzung, welche die TREND, die nunmehr zum 31. Mal stattfand, innerhalb der Branche als einzig verbliebene B2B-Fachmesse genießt.

Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der ausstellenden Unternehmen um rund elf Prozent bei einem Besucherplus von sieben Prozent im Vergleich zu 2016. Aussteller und Besucher bestätigen, dass sich die TREND im Hinblick auf Vielfalt, Angebotstiefe sowie den dargebotenen Informationsaustausch und die Wissensvermittlung stetig weiterentwickelt.

 

Bereits am Vortag gewährte Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor in seinem gut besuchten rund 2,5 stündigen Vortrag zum Thema „Product Compliance in der Werbeartikelbranche – Rechtliche Konsequenzen unsicherer Werbemittel für Hersteller, Importeure und Berater“ interessierten Beratern und Lieferanten geballtes Branchenwissen und gab ihnen entsprechende Handlungsempfehlungen mit auf den Weg.

350 Gäste nutzten das daran anschließende abendliche Get-together im Kurfürstlichen Schloss, um sich in gelöster Atmosphäre zu unterhalten und Kontakte zu pflegen.

 

Der GWW sieht sich und sein Engagement für die Werbeartikel-Branche durch die weiterhin wachsende Beliebtheit der Fachmesse bestätigt und bedankt sich an dieser Stelle bei allen Teilnehmern, die die TREND erneut zu einem besonderen Erlebnis für Aussteller und Besucher gemacht haben.

  

 

 

Steuerregeln für „Geschäftsgeschenke“

Steuerregeln für „Geschäftsgeschenke“ – diese hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil kürzlich verschärft. Danach hätten viele Unternehmer ihre höherwertigen Werbeartikel möglicherweise nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen können. Auf unsere Nachfrage gibt das Bundesfinanzministerium jetzt Entwarnung: Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage! Das dürfte vielen Unternehmern den Einsatz von haptischer Werbung etwa für die nächste Weihnachtszeit erleichtern.

Im Einzelnen: Der Bundesfinanzhof hat am 30. März 2017 (Az.: IV R 13/14) entschieden, dass die für einen Werbeartikel übernommene Pauschalsteuer ein zweites Geschenk ist. Das heißt, der Wert des Werbeartikels nebst Steuer wird zusammengerechnet. Überschreitet die Summe dann den Betrag von 35 Euro, entfällt der Betriebsausgabenabzug. Für die Praxis hätte das Urteil fatale Folgen, denn bisher wurde die Pauschalsteuer nicht in die 35 Euro-Grenze mit eingerechnet. Die gegenständlichen Werbeträger hätten also deutlich billiger werden müssen, um noch genug Raum für die Pauschalsteuer zu lassen, die immerhin 30 Prozent beträgt. Auf Nachfrage des Gesamtverbandes der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. gibt das Bundesfinanzministerium nun Entwarnung. Zwar wird das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist damit für alle Finanzbeamten bindend, aber es soll eine Fußnote gesetzt werden. In dieser soll auf das Verwaltungsschreiben vom 19. Mai 2015 verwiesen werden. Das heißt, für den Betriebsausgabenabzug (35 Euro-Grenze) zählt allein der Wert des Werbeartikels!

Hintergrund

Beim Empfänger zählen Geschenke, die die Geschäftsbeziehung fördern, zum Einkommen und sind deshalb zu versteuern. Der  Unternehmer kann die Einkommensteuer für den Empfänger des Werbeartikels aber auch pauschal übernehmen. Nach Ansicht der Rechtsprechung kann der schenkende Geschäftspartner die Aufwendungen für den Werbeartikel als Betriebsausgabe abziehen, wenn dieser und die Steuer zusammen höchstens 35 Euro pro Jahr und Geschäftspartner betragen. Bisher rechnete die Finanzverwaltung die übernommene Pauschalsteuer nicht in die 35-Euro-Grenze ein, was für die Unternehmer günstiger war (H 37b EStR). Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums soll es bei dieser Rechtslage bleiben.

 

 

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GWW-Summermeeting 2017

TREND 2017

Die TREND 2017 findet am 15. September in der Mainzer Rheingoldhalle statt. Der Gesamtverband erwartet zur aufstrebenden reinen B2B-Werbeartikelmesse Deutschlands auch in diesem Jahr mehr als 100 Aussteller, die ihre Neuheiten für das kommende Werbeartikeljahr vorstellen. Besucher profitieren von einem gewinnbringenden Informationsaustausch.

2016 begeisterten 110 Ausstellerfirmen die mehr als 500 TREND-Besucher. Vorträge renommierter Fachleute, wie Steuerberaterin Frau Dr. Janine von Wolfersdorff oder Compliance-Experte Prof. Dr. Hans Rück, lockten Interessierte bereits am Vortag zur GWW-TREND. Ein Wissensvorsprung gegenüber der Konkurrenz, den sich so mancher Teilnehmer zu sichern wusste. Zusätzlichen Informationsaustausch zwischen Werbeartikellieferanten und Werbeartikelberatern erhielten die Gäste des abendlichen Get-togethers, die zudem ein Festmahl mit Livemusik genießen durften. Argumente, die klar für einen Besuch der TREND-Messe sprechen und die der GWW auch in diesem Jahr weiter ausbauen wird.

   

Die Gutenberg-Stadt Mainz zeichnet sich durch ihre zentrale Lage und die dadurch günstig gelegenen Verkehrswege aus. Die Altstadt ist wenige Fußminuten von der Rheingoldhalle entfernt und lädt zu einem gemütlichen Spaziergang ein. Empfehlenswert wäre ein erholsames Wochenende im Anschluss an die TREND-Messe. Als Bauwerk der Modernen wurde die Rheingoldhalle am 9. November 1968 eingeweiht und 2007 umfangreich modernisiert. In den Räumen Kongresssaal, Rheinfoyer, Gutenbergsaal und Gutenbergfoyer finden die Aussteller auf circa 6.000 Quadratmetern Platz, ihre Produkte zu präsentieren. Zum Vorabend der GWW-TREND findet zudem im Kurfürstlichen Schloss, nur wenige Meter von der Rheingoldhalle entfernt, ein gewinnbringender Informationsaustausch aller Marktteilnehmer während eines familiären Get-togethers statt. Schon alleine der Besuch des Kurfürstlichen Schlosses lohnt sich, handelt es sich hierbei doch um eines der schönsten Renaissance-Gebäude Europas.

   

   

Werbeartikelberater, die sich zu einem Besuch der TREND 2017 entschließen, haben die Möglichkeit, sich über das Besucherformular anzumelden. Bitte beachten Sie, dass die Vergabe der Tickets zur Abendveranstaltung aufgrund des begrenzten Platzes abhängig vom Eingang der Anmeldungen erfolgt.

Werbeartikellieferanten können sich ausschließlich als GWW-Mitglied als Aussteller anmelden. Wer noch kein Mitglied ist, wendet sich bitte an die GWW-Geschäftsstelle und erfährt hier von aktuellen Angeboten, wie beispielsweise der Schnuppermitgliedschaft für das Jahr 2017.

Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V.

Johann-Schmitz-Platz 11
D-50226 Frechen
Tel +49(0)2234 – 379 06-0
Fax +49(0)2234 – 379 06-29
info@gww.de

PSI-Messe 2017: GWW mit eigenem Stand

In der Zeit vom 10. bis 12. Januar findet in Düsseldorf die PSI-Messe statt. Selbstverständlich wird auch der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. vertreten sein. Mitglieder, Freunde und GWW-Interessenten sind herzlich dazu eingeladen, uns in Halle 9, Standfläche H28, zu besuchen und sich die vielen verschiedenen Vorteile der GWW-Mitgliedschaft näherbringen zu lassen.
Informieren Sie sich bei uns über die attraktiven GWW-Messeangebote „GWW-TREND“ und die „GWW-NEWSWEEK“. Gerne erläutern wir Ihnen auch die Ergebnisse der aktuellen Werbeartikel-Wirkungsstudie und zeigen Ihnen, wie Sie diese gewinnbringend nutzen können. Erfahren Sie, welche Sonderkonditionen und Unterstützungen im alltäglichen Business Mitglieder erhalten.
Der Gesamtverband steht für Qualität – sowohl was die Beratung als auch die Produkte seiner Mitglieder angeht. Wer bei einem GWW-Mitglied einkauft, kann sich sicher sein, dass hier verantwortungsbewusst während der Herstellung und dem Vertrieb von Werbeartikeln gehandelt wird – sei es in Bezug auf die Arbeitnehmer, auf die verwendeten Ressourcen oder im Zusammenspiel der unterschiedlichen Marktteilnehmer. Sensibilisieren Sie Ihre Kunden für die Qualitätsansprüche und Rechtskonformität, für deren Wahrung unsere über 300 Mitglieder einstehen.
Gerne treten wir mit Ihnen in den direkten Dialog und stellen Ihnen den Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft sowie seine Leistungen genauer vor. Besuchen Sie uns auf der PSI-Messe in Halle 9, Stand H28. Wir freuen uns auf Sie!