Einigung mit der ZPÜ zur Regelung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht erzielt
GWW-Mitglieder profitieren von 20-prozentigem Nachlass auf geschuldete Vergütung
Mit Wirkung zum 30. Juni 2012, fast auf den Tag genau vor sieben Jahren, hatte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ den Gesamtvertrag über die Vergütung für USB-Sticks und Speicherkarten gekündigt.
Kündigungsgrund seinerzeit: Die vertraglich vereinbarte Vergütungsgebühr in Höhe von 10 Cent pro Speichermedium erschien den Verwertungsgesellschaften als deutlich zu niedrig.
91 Cent wurden fortan für USB-Sticks mit einer Speicherkapazität von bis zu 4 GB und 1,56 € für die mit größerem Speicher gefordert.
Die Folge dieser exorbitanten und von allen Vertragspartnern als völlig überzogen empfundenen Gebührenerhöhung waren jahrelange Auseinandersetzungen verbunden mit kostspieligen Gutachten, dem Gang zur Schlichtungsstelle uvm.
Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt als offiziell beauftragte Schlichtungsstelle bereits im Mai 2018 einen vermeintlichen Kompromissvorschlag unterbreitet hatte, der erneut zu Diskussionen führte, rückte eine Einigung in weite Ferne.
Nach weiteren Monaten zäher Verhandlungen wurde nun eine Vereinbarung getroffen, die – vertraglich fixiert – vom Gesamtverband GWW sowie der ZPÜ und den Verwertungsgesellschaften unterzeichnet wurde.
Für die Zeit vom 01. Juli 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2019 wurden folgende Vergütungsgebühren ausgehandelt:
14 Cent für eine Speicherkapazität bis 8 GB sowie 30 Cent über 8 GB pro USB-Stick und Speicherkarte. GWW-Mitglieder profitieren von dem Gesamtvertrag, den der GWW mit den Verwertungsstellen getroffen hat: 20 Prozent der Vergütung wird diesen zusätzlich erlassen. Das ergibt wiederum Kosten von 0,112 Euro bis 8 GB und 0,24 Euro über 8 GB pro Medium.
Zu beachten ist zudem, dass der Vertrag rückwirkend gilt: Die oben genannten Beträge sind für USB-Sticks und Speicherkarten vorzunehmen, die seit dem 01. Juli 2012 vertrieben wurden. Sowohl der GWW sowie der BWL (welcher schon 2010 als Vertragspartner in Erscheinung trat) legten deren Mitgliedern nahe, entsprechende Rücklagen zu bilden. Da die anfallenden Kosten nun deutlich unter den ursprünglichen Forderungen von 0,91 und 1,56 Euro pro Speichermedium liegen, dürfte Anlass zur Freude bestehen.
Gültig ist der neue Tarif bis zum 31. Dezember 2019. Anschließend erfolgt eine Vergütung, welche nicht mehr zwischen den verschiedenen Speicherkapazitäten unterscheidet. Dann werden pro Speicherkarte und USB-Stick jeweils 30 Cent Vergütung fällig – für GWW-Mitglieder sind es entsprechend nur 24 Cent.
Um von dem GWW-Gesamtvertrag profitieren zu können, müssen die dem GWW angeschlossenen Hersteller und Importeure von USB-Sticks und Speicherkarten bis zum 31. Juli 2019 einen Vertrag mit dem Gesamtverband unterzeichnen. Unternehmen, die erst nach diesem Stichtag GWW-Mitglied werden oder den Vertrag unterzeichnen, können die Vergünstigungen erst wieder ab dem nächsten Kalenderhalbjahr nutzen, also zum 01. Januar oder 01. Juli 2020.
Weiterführende Informationen finden die dem GWW angeschlossenen Unternehmen im Mitgliederbereich.