Lebensmittelrecht

Hierbei werden sowohl spezifische Regularien für das Lebensmittel, als auch für die Verpackungen berücksichtigt. Die aufgeführten Verordnungen stellen lediglich eine Auswahl und nicht die Vollständigkeit des Lebensmittelrechts dar.

Der Ausdruck „Lebensmittelrecht“ bezeichnet die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel im Allgemeinen und die Lebensmittelsicherheit im Besonderen. Dabei werden alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln wie auch von Futtermitteln, die für die Lebensmittelgewinnung dienende Tiere hergestellt oder an sie verfüttert werden, einbezogen.

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