Basisverordnung VO (EG) Nr. 178/2002

Im Jahr 2002 wurde die „Basisverordnung“ erlassen. Sie bestimmt die gemeinsamen Grundsätze und Definitionen für das einzelstaatliche und das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht und gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln unter Einbeziehung der Primärproduktion. Die Verordnung schafft die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit des Menschen und die Verbraucherinteressen bei Lebensmitteln unter besonderer Berücksichtigung der Vielfalt des Nahrungsmittelangebots.

(Basisverordnung VO (EG) 178/2002, 2002); (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), 2018

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