ErP / Öko-Design

Gilt für Geräte, die mit Netzsteckern in Betrieb genommen werden. Die Ökodesign-Richtlinie sieht eine Festlegung von Kriterien zur umweltgerechten Gestaltung von Elektro-Artikeln vor.

Die meisten externen Netzteile verbrauchen auch dann Strom, wenn kein Gerät angeschlossen ist. Diese Energie soll zukünftig eingespart werden. Von der Verordnung sind alle Geräte betroffen, die über ein mitgeliefertes Netzteil verfügen. Die Verordnung legt Grenzwerte für die Leistungsaufnahme bei Nulllast und durchschnittliche Effizienz fest.

Der Hersteller muss technische Unterlagen zusammenstellen, anhand deren es möglich ist, die Übereinstimmung des energiebetriebenen Produkts mit den Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme zu beurteilen.
Die technischen Unterlagen umfassen insbesondere:
a)    eine allgemeine Beschreibung des energiebetriebenen Produkts und der Verwendung, für die es vorgesehen ist;
b)    die Ergebnisse der vom Hersteller durchgeführten Analysen der Umweltauswirkungen und/oder Verweise auf einschlägige Literatur oder Fallstudien, auf die der Hersteller sich bei der Bewertung und Dokumentierung der Lösungen für die Gestaltung des Produkts und bei seinen diesbezüglichen Entscheidungen gestützt hat;
c)    das ökologische Profil, sofern in der Durchführungsmaßnahme vorgeschrieben;
d)    die Beschreibung der Umweltaspekte der Gestaltung des Produkts;
e)    eine Liste der in Artikel 10 genannten Normen, die ganz oder teilweise angewandt wurden, und eine Beschreibung der Lösungen, mit denen den Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme entsprochen wird, falls keine Normen nach Artikel 10 angewandt wurden oder falls die Normen den Anforderungen der Durchführungsmaßnahme nicht vollständig Rechnung tragen;
f)    die Angaben nach Anhang I Teil 2 zu den umweltrelevanten Gestaltungsmerkmalen des Produkts;
g)    die Ergebnisse der Messungen zur Prüfung der Übereinstimmung des Produkts mit den Ökodesign- Anforderungen einschließlich Angaben zur Konformität dieser Messungen im Vergleich zu den Ökodesign-Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme.

Die technische Dokumentation des Netzteils muss außerdem enthalten:

–    effektive Ausgangsstromstärke in mA (quadratischer Mittelwert)
–    effektive Ausgangsspannung in Volt
–    Wirkausgangsleistung in Watt
–    effektive Eingangsspannung in Volt
–    effektive Eingangsleistung in Watt
–    Oberschwingungsgehalt (THD)
–    Leistungsfaktor
–    Aufgenommene Leistung in Watt
–    Effizienz bei allen Lastbedingungen sowie die durchschnittliche Effizienz.

Diese Unterlagen muss der Hersteller zwar vorhalten, muss sie aber nicht unmittelbar zur Verfügung stellen.

Diese Zusammenfassung der branchenrelevanten Gesetze und Verordnungen stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung der Verfasser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Zusammenstellung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Insbesondere kann die Zusammenstellung nicht den besonderen Umständen eines Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.