LMIV (EU) Nr. 1169/2011

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gilt seit 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden. (BLL-Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., 2019)

Die LMIV sorgt für Vorgaben zur besseren Lesbarkeit (unter anderem eine Mindestschriftgröße), eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, eine verbesserte Allergenkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel und die obligatorische Allergeninformation bei loser Ware. Seit dem 13. Dezember 2016 ist es außerdem Pflicht, auf vorverpackten Lebensmitteln die Nährwertkennzeichnung anzubringen. (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 2016)

Die LMIV gilt für alle EU-Mitgliedsländer und gibt die Pflichtkennzeichnungselemente vor

Die Deklaration ist in einer leicht verständlichen Sprache auf dem Produkt aufzubringen – dies ist nach allgemeiner Auffassung die jeweilige Landessprache.

Es gibt 14 kennzeichnungspflichtige Allergene, welche in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen.

Diese Zusammenfassung der branchenrelevanten Gesetze und Verordnungen stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung der Verfasser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Zusammenstellung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Insbesondere kann die Zusammenstellung nicht den besonderen Umständen eines Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.