Parlamentarischer Frühstücksdialog der Spitzenverbände
Zu den wesentlichen Aufgaben des Gesamtverbands der Werbeartikel-Wirtschaft GWW e.V. zählt die politische Arbeit zur Anerkennung des Werbeartikels als Betriebsausgabe und damit die steuerliche Gleichbehandlung dieses Werbeinstruments mit anderen Werbeträgern.
Der vom ifst bereits im Frühjahr 2018 mit Politikern breit diskutierte Lösungsansatz einer objektbezogenen Freigrenze für Sachzuwendungen im Geschäftsleben findet zunehmend Befürworter und fand jüngst auch Eingang ins Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zum Bürokratieentlastungsgesetz III. Ein Reformvorschlag, den der GWW in vollem Umfang unterstützt.
Um für den ifst-Vorschlag zu werben, trafen sich unter Vermittlung des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) und initiiert durch den GWW Vertreter der wichtigsten deutschen Verbände. Zu den Teilnehmern zählten neben dem BGA der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie – vertreten durch seinen Vorstandsvorsitzenden Frank Dangmann – der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e.V. (GWW).
Für die Teilnahme gewonnen werden konnte auch die Geschäftsführerin des Berliner Instituts Finanzen und Steuern, Dr. Janine von Wolfersdorff. Im Rahmen der Zusammenkunft präsentierte sie den Teilnehmern den ifst-Reformvorschlag und warb gemeinsam mit Frank Dangmann bei den Anwesenden für deren Unterstützung.
Der Reformvorschlag sieht vor, dass beispielsweise die Aufzeichnungspflichten für Unternehmen bei Sachzuwendungen ab einem Betrag von 10,00 Euro zukünftig wegfallen. Die vom ifst geforderte objektbezogene Freigrenze würde dafür sorgen, dass eine Aufzeichnungspflicht erst ab einem Wert von 35,00 Euro greift. Frank Dangmann: „Ein Konzeptwechsel zu einer Freigrenze würde zu einer signifikanten Entbürokratisierung führen, die werbetreibende Wirtschaft – aber auch die Finanzbehörden – deutlich entlasten sowie ein einheitliches, nachvollziehbares Regelwerk schaffen.“
Neben der Entbürokratisierung erwarten das ifst und der GWW zudem deutlich höhere Umsatzerlöse und somit eine Zunahme des Steueraufkommens der Werbeartikel-Wirtschaft: Wie belastbare Marktforschungsergebnisse des GWW belegen, lassen sich insbesondere mittelständische Unternehmen derzeit von der Aufzeichnungspflicht abschrecken und verzichten auf den Einsatz gegenständlicher Werbung – dabei stellt der Werbeartikel gerade für den Mittelstand die einzige budgetkonforme Werbeform dar.
Für den GWW ist das Treffen der Spitzenverbände ein großer Erfolg. Der ifst-Vorschlag wurde von allen Verbänden positiv bewertet und soll zukünftig auch durch diese unterstützt werden.
Anmerkung: 2024 wurde die 35-Euro-Grenze auf 50,00 Euro angehoben.