EU-Produktsicherheitsverordnung: Neues Webinar des GWW
Der GWW bietet am 10.12.2024 weitere Hilfestellungen bei der Umsetzung der EU-ProdSV an
Am 13.12.2024 tritt die europäische Produktsicherheitsverordnung (kurz EU-ProdSV oder GPSR – General Product Safety Regulation) in Kraft, für Hersteller, Händler und andere Wirtschaftsakteure naht der Zeitpunkt der Umsetzung. Doch das scheint leichter gesagt als getan – viele Punkte führen nach wie vor zu Irritationen und Rückfragen.
Dank der hartnäckigen Bemühungen unseres Verbandsjuristen Kai Koschorreck konnte nun in einem Punkt der EU-ProdSV Klarheit gewonnen werden. Betreffend der Informationspflichten bei Online-Angeboten gab die EU-Kommission folgende Antwort:
„Artikel 19 der GPSR […] [betrifft] Angebote von Verbraucherprodukten zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
Dementsprechend deckt Artikel 19 keine Großhandelsszenarien ab, in denen Unternehmen bestimmte Produkte ausschließlich für andere Unternehmen anbieten.“
Anbieter von Online-Shops, die ihre Produkte ausschließlich anderen Unternehmen anbieten (B2B), sind somit nicht von den Informationspflichten nach Art. 19 EU-ProdSV betroffen, d.h. in den Online-Angeboten selbst müssen – anders als auf dem Produkt – Name, Adresse und E-Mail-Kontaktdaten des Herstellers und ggfs. anderer Wirtschaftsakteure nicht genannt werden.
Um diesen Punkt näher zu erläutern und ggfs. Fragen zu anderen Regelungen der EU-ProdSV zu klären, bietet der GWW am Dienstag, den 10.12.2024 ab 14:30 Uhr ein Webinar für seine Mitglieder an. Vortragender ist RA Kai Koschorreck.
Mitglieder können sich über den Anmeldebutton im Mitgliederbereich anmelden; dort stehen auch weitere Hilfen – die Verordnung im Wortlaut, die Unterlagen aus bereits abgehaltenen Webinaren sowie ein aussagekräftiges FAQ mit Fragen und Antworten unseres Juristen – für Sie zur Verfügung.