GWW erwirkt Erleichterungen beim Verpackungsgesetz*
Nach monatelangem Bemühen und intensiven Verhandlungen mit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ZSVR ist es dem Gesamtverband GWW letztlich gelungen, die nötigen Erleichterungen bei dem seit Jahresbeginn geltenden Verpackungsgesetz VerpackG durchzusetzen.
Die frohe Botschaft zuerst entgegennehmen konnten die Teilnehmer des GWW-Summermeetings im Rahmen des Vortragsprogramms aus erster Hand vom Referenten für Kommunikation der Stiftung ZSVR, Stephan Pult.
Er erläuterte in aller Ausführlichkeit, dass die vom GWW eingereichten fünf Lösungsvorschläge auf Anwendbarkeit eingehend geprüft und diesen letztlich stattgegeben wurden.
Demzufolge reicht die Angabe der LUCID-Registrierungsnummer auf der Verpackung zur Identifizierung des Inverkehrbringers völlig aus, um die weiteren Glieder in der Lieferkette bis hin zum werbenden Unternehmen von der Registrierung zu befreien.
Weitere Details zu den möglichen Lösungen finden die Mitglieder des Gesamtverbandes im geschlossenen Mitgliederbereich auf der Website des GWW.
*Anmerkung: Die Regelung zur Verwendung der LUCID-Nummer wurde im Sommer 2020 von der ZSVR nach einer erfolgten Neubewertung unter Einbindung des Umweltbundesamtes sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zurückgezogen. Seitdem ist die ausschließliche Nennung der Registrierungsnummer des Verpackungsregisters LUCID nicht mehr ausreichend.
Rechtlich ist es der ZSVR gestattet, die Umsetzung der Neubewertung umgehend und ohne Kulanzzeit einzufordern.
Weiterführende Informationen hierzu finden GWW-Mitglieder als Download im geschlossenen Mitgliederbereich.