Am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet, wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Schon um die Wortkreation flüssig und fehlerfrei über die Lippen zu bringen, bedarf es einiger Übung. Noch größer ist der Aufwand, das Gesetz sowie die damit einhergehenden Pflichten in seiner Komplexität zu verstehen.
Um den GWW-Mitgliedern darlegen zu können, was diese zukünftig zu beachten haben und welche Bestimmungen zu erfüllen sind, hat der Gesamtverband gemeinsam mit Rechtsanwalt Kai Koschorreck zwei erste Webinare zum LkSG angeboten. Rund 100 Personen nutzten am 19.05. die Gelegenheit, um von RA Koschorreck auf seine bekannt charmante Art durch die verworrenen Regelungen des LkSG geführt zu werden.
Eine weitere Chance, am Webinar zum LkSG teilzunehmen, werden die GWW-Mitglieder am 14.06.2022 um 12:00 und 17:00 Uhr haben.
Die dazugehörige Präsentation sowie ein noch zu erstellendes FAQ finden GWW-Mitglieder im geschlossenen Mitgliederbereich.