Verordnungen über Verpackungsmaterialien
Lebensmittel kommen während Herstellung, Verpackung, Lagerung, Zubereitung und schließlich Verzehr mit Gegenständen in Berührung, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Diese Gegenstände werden als Lebensmittelbedarfsgegenstände bezeichnet. Sie sind rechtlich klar geregelt und werden amtlich überwacht.
Lebensmittelbedarfsgegenstände dürfen keine Inhaltsstoffe oder Bestandteile in Mengen an Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden. Auch dürfen sie zu keiner unvertretbaren Veränderung des Lebensmittels führen und keine geruchliche oder geschmackliche Beeinträchtigung bewirken. Lebensmittelbedarfsgegenstände sind deshalb unter Einhaltung dieser Anforderungen nach guter Herstellungspraxis herzustellen.
EU-Zulassungen von Stoffen, die in Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen, werden generell auf umfassende Risikobewertungen gestützt. Dafür ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich.
Es gelten verschiedene Verordnungen zu Verpackungsmaterialien
Rahmenverordnung bildet die Verordnung 1935/2004
Konformitätserklärungen bestätigen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Weitere wichtige Verordnung z.B. Bedarfsgegenständeverordnung
Freiwillige Zertifizierungen
Unternehmen können sich freiwilligen Zertifizierungen unterziehen. Diese Zertifizierungen orientieren sich an verschiedenen Standards und haben häufig Anforderungen, welche über das gesetzliche Maß hinausgehen. Bei einer Zertifizierung wird geprüft, ob das Unternehmen diese spezifischen Anforderungen erfüllt.
Diese Zusammenfassung der branchenrelevanten Gesetze und Verordnungen stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung der Verfasser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Zusammenstellung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Insbesondere kann die Zusammenstellung nicht den besonderen Umständen eines Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.