CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist im Zuge verschiedener EU-Richtlinien verpflichtend. Wenn eine Richtlinie die Kennzeichnung fordert, muss das CE-Kennzeichen dauerhaft in einer nach DIN vorgeschriebenen Form angebracht werden. Der Erstinverkehrbringer gibt mit dem CE-Kennzeichen zu verstehen, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der Richtlinie genügt, die in den Rechtsvorschriften über ihre Anbringung festgelegt sind.
Die CE-Kennzeichnung wird z.B. in Zusammenhang mit RoHS, EN-71 Spielzeug, EMV, persönlicher Schutzausrüstung wie Warnwesten, Sonnenbrillen, Messgeräten, Funkanlagen, Quartzuhren u.a. angebracht.
ACHTUNG: Wenn ein CE-Zeichen auf Produkten angebracht wird, die KEINE CE-Kennzeichnung brauchen, ist das rechtswidrig. Außerdem ist auch auf die Ausführung des Zeichens zu achten. Sie muss entsprechend der DIN-Norm erfolgen. Das CE-Kennzeichen kann leicht mit dem China Export-Zeichen verwechselt werden.
Diese Zusammenfassung der branchenrelevanten Gesetze und Verordnungen stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung der Verfasser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Zusammenstellung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Insbesondere kann die Zusammenstellung nicht den besonderen Umständen eines Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.