EN-71 Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug befasst sich mit der Sicherheit von Kinderspielzeug. Spielzeug im Sinne der Richtlinie sind alle Erzeugnisse, die so gestaltet und offensichtlich dazu bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden.
ACHTUNG: Sobald ein Artikel ein Kind zum Spielen animieren könnte, fällt es schon unter die Richtlinie. Beispiel: USB-Stick, der aussieht, wie ein Auto oder eine Puppe. Dann muss er im Zweifel nach EN-71 getestet und gekennzeichnet werden.
Diese Zusammenfassung der branchenrelevanten Gesetze und Verordnungen stellt eine allgemeine, unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung der Verfasser zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Die Zusammenstellung wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Insbesondere kann die Zusammenstellung nicht den besonderen Umständen eines Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.