Elektrogesetz (WEEE/ElektroG)

Bei dem Elektrogesetz (ElektroG) handelt es sich um die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland. WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment oder kurz: Elektroaltgeräte. Ziel des Elektrogesetzes ist es, die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Elektrogeräten durch die Hersteller, Importeure oder Händler zu sichern. Endverbraucher können dadurch haushaltsübliche Mengen an Elektroartikeln kostenfrei bei über 1.500 regionalen Sammelstellen in Deutschland abgeben.

Aufgrund des Elektrogesetzes ist es Unternehmen erst dann gestattet, Elektroartikel zu verkaufen, wenn sie mit den Produkten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind und über eine sogenannte WEEE-Registrierungsnummer verfügen.

Neben der Registrierung müssen Unternehmen noch weitere Vorschriften erfüllen, wie beispielsweise die monatliche Mengenmeldung, die deutschlandweite Entsorgung, die jährliche Aktualisierung der Registrierung inklusive Treuhänderschaft und Garantiesystem.

In Deutschland wurde in Umsetzung der WEEE-Direktive das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]“ erlassen. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am 24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Seit Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland. Bis Ende 2012 enthielt das deutsche Elektrogesetz auch Vorgaben zu maximalen Gefahrstoffkonzentrationen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Dazu gibt es seit 2013 in Umsetzung der neuen RoHS2-Direktive eine eigene Elektrostoffverordnung.

Nicht wenige Unternehmen der Werbeartikelbranche sind von dem Gesetz betroffen und  gemäß ElektroG zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten (Beginn der Rücknahmepflicht: 24.03.06) verpflichtet.

Die Verordnung trifft alle, die Elektrogeräte der folgenden Kategorien in Verkehr bringen:

Betroffene Gerätschaften (unterteilt in 10 Gruppen):

  • Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.)
  • Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (PC, Drucker, Telefon, Taschenrechner, PC-Mäuse, Speichermedien, Kameras etc.)
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (TV, Radio, Videogeräte, MP3-Geräte, Uhrenradios, Kassettenrekorder, Kopfhörer, Musikinstrumente, -anlagen etc.)
  • Beleuchtungskörper
  • elektrische und elektronische Werkzeuge
  • Spielzeug und Sportgeräte
  • medizinische Geräte
  • Kontroll- und Überwachungsinstrumente
  • automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldautomat etc.)

Die Auflagen des ElektroG führen insbesondere bei kleinen und mittelständischen Herstellern zu erheblichen Belastungen.

Zu beachten ist, dass jedes EU-Land seine eigene nationale WEEE-Umsetzung hat. Damit verbunden ist der Umstand, dass Elektrogeräte in jedem EU-Mitgliedstaat separat registriert und anschließend verwaltet werden müssen. Eine WEEE-Registrierung in Deutschland ist damit nicht gleichbedeutend mit einer EU-weiten Registrierung. Auch das Batterie- und das Verpackungsgesetz haben jeweils eine eigene nationale Entsprechung in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Unser Partner bei der Abwicklung aller Erzeuger- und Besitzerpflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie gemäß KrW/AbfG soweit dies gesetzlich zulässig ist, ist take-e-way der VERE e.V.. Der VERE e.V. ist ein als Verband organisierter Zusammenschluss von Herstellern und Quasiherstellern* von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Wirtschaftsraum der Bundesrepublik Deutschland. www.take-e-way.de

Weitere Links zum Thema ElektroG:

www.bmub.bund.de

www.elektrogesetz.de