Zu den wesentlichen Aufgaben des Gesamtverbands der Werbeartikel-Wirtschaft GWW e.V. zählt die politische Arbeit zur Anerkennung des Werbeartikels als Betriebsausgabe und damit die steuerliche Gleichbehandlung dieses Werbeinstruments mit anderen Werbeträgern.
Der vom ifst bereits im Frühjahr 2018 mit Politikern breit diskutierte Lösungsansatz einer objektbezogenen Freigrenze für Sachzuwendungen im Geschäftsleben findet zunehmend Befürworter und fand jüngst auch Eingang ins Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zum Bürokratieentlastungsgesetz III. Ein Reformvorschlag, den der GWW in vollem Umfang unterstützt.