Erleichterungen bei der Besteuerung von Werbeartikeln in Sicht?

Typische Werbeartikel sind Werbung, kein Geschenk! Das war eine von zahlreichen Botschaften auf einer hochrangig besetzen steuerpolitischen Veranstaltung des Instituts Finanzen und Steuern in Berlin am 19. März, die positiv aufhorchen ließen. Auf einem ersten Fachpanel wurden unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesfinanzhofs, der Wirtschaft und des Finanzministeriums NRW die „Missstände“ der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Sachzuwendungen im Geschäftsleben einschließlich Werbeartikel in den Blick genommen. Dabei ging es um das gegen Missbrauch gerichtete Betriebsausgabenabzugsverbot für „Geschäftsgeschenke“ über 35 € pro Jahr und Empfänger sowie die Pauschalsteuer für den Zuwendungsempfänger nach § 37b des Einkommensteuergesetzes. Gerade das Betriebsausgabenabzugsverbot wurde heftig kritisiert.
Einer der Podiumsteilnehmer aus der Finanzverwaltung bemerkte hierzu prägnant: „Ich schüttle mich, wenn ich bei 35 € an Missbrauch denken soll! Da fehlt mir mindestens eine Null“. Seitens der Finanzverwaltung wurde auch deutlich darauf hingewiesen, dass Werbeartikel nicht unter das Betriebsausgabenabzugsverbot für „Geschenke“ fallen sollten. Allein aus den Einkommensteuerrichtlinien ergibt sich dies allerdings noch nicht, ein Verfahren ist hierzu beim Bundesfinanzhof anhängig. Zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG wurde deutlich, dass hier heute faktisch weit mehr besteuert wird, als richtig und auch angemessen wäre. Beruflich einsetzbare typische Werbeartikel an Arbeitnehmer führen etwa gar nicht erst zu Arbeitslohn und dürften weder pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG noch Sozialversicherung auslösen.
Auf einem abschließenden politischen Panel – hier nahmen die Bundestagsabgeordneten und Finanzausschussmitglieder Dr. Danyal Bayaz (Bündnis 90/Die Grünen), Lothar Binding (SPD), WP/StB Fritz Güntzler (CDU) und StB Dipl.-Finw. Markus Herbrand (FDP) sowie Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender Deutsche Steuergewerkschaft, und Michael Pleines von Ferrero teil – wurden die Grundbedenken insbesondere der jetzigen Ausgestaltung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Geschäftsgeschenke auch von politischer Seite geteilt. Einig war man sich parteiübergreifend in einem Punkt: So wie es jetzt geregelt ist, sollte es nicht bleiben!
StBin Dr. Janine v. Wolfersdorff, die die Diskussionsveranstaltung leitete, fasste zusammen: „Wir sind in der Diskussion um die einkommensteuerlichen Lasten bei der Besteuerung von kleinen Aufmerksamkeiten und Werbeartikeln einen deutlichen Schritt weiter gekommen. Wie groß die Schwierigkeiten des Einsatzes solcher kleinen Sachzuwendungen sind, wurde am 19. März wohl allen – auch den teilnehmenden Abgeordneten – klar. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, sich des Themas in einem Steuervereinfachungsgesetz anzunehmen!“
Der GWW, der mit Frank Dangmann, Ronald Eckert und Ralf Samuel ebenfalls am Kolloquium teilgenommen und sich an der Diskussion beteiligt hat, wird sich im Interesse der Branche in den kommenden Monaten verstärkt für eine Reform der relevanten Steuergesetze einsetzen und Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.