Oberlandesgericht Hamm beurteilt Giffits-Abmahnwelle als rechtsmissbräuchlich
Am 22. September 2022 hat das Oberlandesgericht Hamm in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der WER GmbH und der Giffits GmbH verhandelt (Aktenzeichen I-4 U 32/22). Gegenstand des Verfahrens war eine von der Giffits GmbH ausgesprochene Abmahnung, die Teil einer Abmahnwelle mit über 50 Abmahnungen war. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm erachtete das Vorgehen der Giffits GmbH als rechtmissbräuchlich und die von der Giffits GmbH eingeklagten Ansprüche daher für nicht gegeben.