GWW informiert zur Bio-Zertifizierung
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, müssen sich Unternehmer, die Bio-Produkte (gilt ausschließlich für Lebensmittel) erzeugen, verarbeiten, lagern oder vermarkten, dem Kontrollverfahren gemäß der EG-Öko-Verordnung 834/2007 unterstellen. Diese Pflicht gilt zwar nicht im stationären Handel aber im Online-Handel. Auch stationäre Händler mit einem Webshop brauchen eine Zertifizierung.